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Behandlung entliehener Medien und Haftung

Die aus der Stadtbücherei Birkenfeld entliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

Verlust oder festgestellte Mängel der entliehenen Medien sind unverzüglich anzuzeigen. 
 
Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben.
 
Der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter ist für jede Beschädigung und jeden Verlust der Stadtbücherei Birkenfeld gegenüber schadenersatzpflichtig. Ebenso haftet er für Schäden, die durch missbräuchliche Benutzung des Benutzerausweises entstehen, auch wenn ihn kein Verschulden trifft.